AGB

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule melshundekram (im Folgenden: Hundeschule) und Verbraucher*innen, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Teilnehmer*innen)

1. Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und den Teilnehmer*innen geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, den Teilnehmer*innen bestimmte Inhalte zu vermitteln.
Die Teilnehmer*innen erhalten von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.

2. Anmeldung
2.1 Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule den Teilnehmer*innen zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht
an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und den Teilnehmer*innen.
2.2 Gruppen
Die Hundeschule bietet auch Gruppen an. An diesen können die Teilnehmer*innen nach einer einmaligen
Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten
Aktuelle Preise sind auf der Homepage zu finden oder werden auf Anfrage auch telefonisch/per E-Mail bekannt gegeben. Die Vergütung der Einzelstunden ist am Ende der Stunde zu entrichten. Die Vergütung von Gruppenstunden ist am Ende der Stunde zu entrichten. Junghundekurse 1 und 2 bestehen aus jeweils 12 fest gebuchten Einheiten, wovon ein abgesagter Termin kostenlos nachgeholt werden kann. Für die Rechnungsstellung nach nicht fristgerechten Zahlungen behält sich die Hundeschule vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

4. Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch die Teilnehmer*innen
Sagt die Teilnehmer*in Einzeltrainingstermine (2 Abs. 2.1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch die Teilnehmer*in zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
Die Absage bei regelmäßig stattfindendem Gruppenunterricht ist spätestens 24 Stunden vorher anzuzeigen,
ansonsten wird die Stunde berechnet. Krankheitsbedingte Absage im Einzelfall ist hiervon ausgenommen.
Im Falle von einer Unpünktlichkeit der Teilnehmer*in behält sich die Hundeschule vor, die Wartezeit von der Trainingszeit abzuziehen. Die Vergütung des Trainings ist regulär zu entrichten.

5. Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch die Hundeschule
Die Hundeschule behält sich vor, Termine abzusagen. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt
einer Absage einen Ersatztermin anzubieten. Die Hundeschule teilt den Teilnehmer*innen eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit.
Im Falle einer Absage der Hundeschule schuldet die Teilnehmer*in der Hundeschule keine Vergütung.
Im Falle einer Unpünktlichkeit der Hundeschule wird der Teilnehmer*in seine volle Trainingszeit zugestanden. Sollten dadurch andere terminliche Konflikte entstehen, sorgt die Hundeschule für einen Ersatz in Form von einer längeren Trainingseinheit beim nächsten Termin oder einer Vergütungsminderung.

6 Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen.
Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob die Teilnehmer*in ihren Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Teilnehmer*in und erfolgen auf eigenes Risiko.
Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese
keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt.
Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von
gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Unterzeichner verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an den Kursen teilnimmt. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

7. Sonstige Pflichten der Teilnehmer*in
Die Teinehmer*in ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes, sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Ebenso ist vom Besitzer ein gültiger Impfpass mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen. Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose sollte bestehen.
Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die
Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für
eine Teilnahme geschaffen sind.
Verstößt die Teilneherm*in gegen ihre Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich die Teilnehmer*in selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, sie/ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat die Teilnehmer*in zu zahlen.

8. Datenschutz
Die für das Training erforderlichen Daten werden für interne Zwecke gespeichert. Alle personenbezogenen
Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.